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Umgang mit begasten Containern

und freigegeben wurden. Begastes Verpackungsmaterial / Stauholz sollte grundsätzlich vor der Verwendung gelüftet werden. Besser noch wäre eine `Hitzebehandlung` von Stauhölzern. Hierzu finden Sie auf den Internetseiten das Amtes für Arbeitsschutz Hamburg detaillierte Informationen (https://www.hamburg.de/arbeitsschutz Suchwort: `begast`). Vorteilhaft ist eine Bestätigung des Absenders, dass der Containerinhalt ...

Stand: 22.01.2020

Dialog: 3669