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Ist zum Öffnen begaster Container grundsätzlich ein Befähigungsschein-Inhaber notwendig?

wurden, ein eingeschränkter Befähigungsschein nach Nr. 4.2 in Verbindung mit Anlage 1c der TRGS 512 ausreichend ist.Ein Öffnen, Lüften und eine Freigabe begaster Transporteinheiten darf demnach nur durch den Inhaber eines Befähigungsscheins erfolgen. Dieser kann jedoch über einen eingeschränkten Befähigungsschein verfügen, der ausschließlich zum Öffnen, Lüften und zur Freigabe unter Gas stehender ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43217