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Ist es erlaubt, in einem Lebensmittel-Betrieb die Schädlingsbekämpfung mit nicht giftigen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ohne die sonst erforderliche Sachkunde durchzuführen?

die genannten Stoffe oder Zubereitungen freigesetzt werden, durchführen will, muss dies mindestens sechs Wochen vor Aufnahme der ersten Tätigkeit der zuständigen Behörde mitteilen und muss eine entsprechende Sachkunde nachweisen.Zu klären wäre also in jedem Fall, ob bei der Anwendung v.g. Stoffe freigesetzt werden. Kann dieses ausgeschlossen werden, fällt die Tätigkeit auch nicht unter den Anwendungsbereich ...

Stand: 14.06.2019

Dialog: 11869