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Ist es erlaubt, in einem Lebensmittel-Betrieb die Schädlingsbekämpfung mit nicht giftigen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ohne die sonst erforderliche Sachkunde durchzuführen?

Die Schädlingsbekämpfung ist gefahrstoff- und arbeitsschutzrechtlich im Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung und in der TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen" www.baua.de/trgs geregelt.Wer Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Zubereitungen, bei denen ...

Stand: 14.06.2019

Dialog: 11869