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Ist es erlaubt, einen begasten Frachtcontainer mit geeignetem Atemschutz auch ohne Freigabebescheinigung zu entladen?

der Gefahrstoffverordnung behandelt unter anderem die Begasung von ortsbeweglichen Transporteinheiten, also auch von Containern. In Anhang I Nr. 4.4.3 Abs. 4 GefStoffV wird vorgegeben, dass begaste Räume und Güter erst dann durch eine verantwortliche Person freigegeben werden dürfen, wenn durch geeignete Nachweisverfahren sichergestellt ist, dass keine Gefährdung mehr durch Begasungsmittelreste besteht.Die Anforderungen ...

Stand: 23.03.2021

Dialog: 43323