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Wer darf bei Asbestarbeiten Tätigkeiten mit emissionsarmen Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchführen?

anwendet, muss davon ausgegangen werden, dass er sich im gesetzkonformen Bereich beim Umgang mit Asbest befindet.Wird von dem BT-Verfahren abgewichen (andere technische Geräte, andere Typen etc.), erlischt diese Vermutungswirkung und er muss bei der zuständigen Stelle ein eigenes BT-Verfahren anmelden und die Zulassung beantragen.Hinweis:Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) gibt auf seiner ...

Stand: 29.01.2016

Dialog: 24433