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Können gemäß der TRGS 519 in einem Unternehmen auch mehrere sachkundige verantwortliche Personen in unterschiedlichen Fachbereichen des Unternehmens benannt werden?

Die Anzahl der verantwortlichen Sachkundigen ist im Regelwerk nicht festgelegt, außer dass mindestens eine sachkundige Person verantwortlich (weisungsbefugt, schriftlich benannt) sein muss.Ab dem 05.12.2027 muss jedoch bei jeder Asbesttätigkeit eine weisungsbefugte sachkundige Person während der Tätigkeit ständig vor Ort sein (§ 11a Absatz 5 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Alle weiteren ...

Stand: 03.09.2025

Dialog: 44183