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Gemeindemitarbeiter werden auch mal beauftragt, herrenlosen Müll von gemeindlichen Flächen, insbesondere vereinzelte Asbestzementplatten bzw. deren Bruchstücke, zu bergen, zu transportieren und zu entsorgen. Welche Forderungen der TRGS 519 müssen hier erfüllt werden?

Die beschriebenen Tätigkeiten sind Tätigkeiten an Asbestprodukten im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519. Es ist erforderlich mindestens einen sachkundigen Verantwortlichen nach Anlage 4 A im Betrieb zu haben. Alle Beschäftigten, die genannte Tätigkeiten ausführen sollen, müssen gemäß § 14 GefStoffV unterwiesen sein und es ist jedem Beschäftigten die persönliche Schutzausr ...

Stand: 16.10.2020

Dialog: 43309