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Wer darf bei Asbestarbeiten Tätigkeiten mit emissionsarmen Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchführen?

können nur messtechnisch nachgewiesen werden. Bei den BT Verfahren handelt es sich um Verfahren, bei denen dieser messtechnische Nachweis erfolgt ist.Unter der Voraussetzung, dass die BT Verfahren 1:1 angewendet werden, können sie von jedem eingesetzt werden, der die dafür notwendige Qualifikation nach Gefahrstoffverordnung und das technische Equipment wie in den BT-Verfahren besitzt. Wenn er das Verfahren ...

Stand: 29.01.2016

Dialog: 24433