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Dürfen in Laboratorien noch asbesthaltige Heißluftsterilisatoren bzw. Wärmeschränke betrieben werden oder sind diese unverzüglich zu entsorgen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Die zugehörige TRGS 519 befindet sich derzeit in Überarbeitung.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novellier ...

Stand: 15.11.2012

Dialog: 11415