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Dürfen Wohnungsverwalter bereits abgebrochene Bodenbeläge in Wohnungen als Proben aufnehmen, um diese auf Asbest analysieren zu lassen?

wäre nach der Abfallbehandlung der gesamte kontaminierte Raum zu reinigen.Für manche Arbeiten gibt es Standardverfahren nach DGUV Information 201-012, die vor Beginn mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) abzuklären sind. Die Festlegung geschieht durch den sachkundigen Verantwortlichen ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 22340