Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Ist es erlaubt, asbesthaltige Tageslichtprojektoren für den Schulunterricht oder andere Bereiche zu nutzen?

)Die Schulleitung ist gemäß § 21 Abs. 2 SGB VII aber auch für die Sicherheit und Gesundheit der Schüler verantwortlich, d.h. auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler muss ermittelt werden, ob von den asbesthaltigen Bauteilen des Tageslichtprojektors eine mögliche Gefährdung ausgeht.Wir empfehlen die Tageslichtprojektoren entsprechend den zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 4780