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Ist es erlaubt, dass wir als Unternehmen Kabelkanäle von asbestbelasteten Wänden demontieren ohne anschließende Freimessung des Bereichs?

Zuerst einmal wäre in Ihrem genannten Fall zu klären, ob es sich in dem genannten Flur auch um asbestbelastete Putze und Spachtelmassen handelt. Diese Informationen müssen gemäß § 5a Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Stand 12.2024) vom Veranlasser (Bauherren) zur Verfügung gestellt werden. Sind keine ausreichenden Unterlagen über das Gebäude und die darin verbauten Gefahrstoffe vorhanden, so hat ...

Stand: 26.05.2025

Dialog: 44135