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Muss die Benennung der eingesetzten Beschäftigten inkl. der Nachweise der fachlichen Eignung bei bestehenden Anzeigen nachgereicht werden oder besteht `Bestandsschutz´ für bereits eingereichte Anzeigen?

, von den ausführenden Unternehmen die unternehmensbezogenen Anzeigen mit den in Anhang I Nr. 3.5 Abs. 2 GefStoffV genannten aktuellen Unterlagen eingereicht werden. Zugelassene Unternehmen benötigen diese Genehmigung nicht, da die personelle, sicherheitstechnische und organisatorische Eignung dort durch die zuständige Behörde im Rahmen des Zulassungsverfahren geprüft wird und die erteilte Zulassung die Genehmigung ...

Stand: 23.01.2026

Dialog: 44221