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Ist es erlaubt, dass wir als Unternehmen Kabelkanäle von asbestbelasteten Wänden demontieren ohne anschließende Freimessung des Bereichs?

Tätigkeiten eine Risikobewertung vornehmen. Das bedeutet, dass anhand der Tabelle Risikomatrix im Anhang 9 der TRGS 519 eine Einteilung vorgenommen werden kann, ob es sich bei Ihren Tätigkeiten um Tätigkeiten niedrigen, mittleren oder hohen Risikos handelt.Im Bereich des niedrigen Risikos (Faserfreisetzung unter 10.000 F/m³) muss keine Freimessung erfolgen. ...

Stand: 26.05.2025

Dialog: 44135