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Gemeindemitarbeiter werden auch mal beauftragt, herrenlosen Müll von gemeindlichen Flächen, insbesondere vereinzelte Asbestzementplatten bzw. deren Bruchstücke, zu bergen, zu transportieren und zu entsorgen. Welche Forderungen der TRGS 519 müssen hier erfüllt werden?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 16.10.2020

Dialog: 43309