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Benötigt man eine Sondergenehmigung zum Abbau asbesthaltiger Balkonverkleidungsplatten? Welche Schutzkleidung und welche Vorsorgeuntersuchung benötigt man?

) vom Arbeitgeber mitgeteilt werden (Anhang II Nr. 1 der GefstoffV). Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten durchführt oder asbesthaltige Abfälle entsorgt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Demnach ist auch die Entfernung von asbesthaltigen Eternit-Verkleidungen ausschließlich durch sachkundige Personen durchzuführen. Dabei ist darauf ...

Stand: 31.05.2016

Dialog: 2417

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