Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Welche Anforderungen werden an Unternehmen gestellt, die asbesthaltigen Kleber entfernen?

nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Auch mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2010 (GefStoffV) ist der Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen nur im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. In der TRGS 519 "Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" wird auf diesen Sachverhalt unter Abschnitt 4 Absatz 2 ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12914