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Ist für den Ausbau von PAK-belastetem Teerkork eine besondere Zulassung erforderlich oder reicht die Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)?

Bereichen.In der Fußnote 2 auf der Seite 7 der TRGS 524 ist nachzulesen, dass die nach der BG-Regel "Kontaminierte Bereiche - BGR 128 (jetzt DGUV Regel 101-004), Anhang 6A bzw. 6B" erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A bzw. 2B der TRGS 524 erfüllt.Hinweis:Es ist bei Asbest zu unterscheiden zwischen ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 21230