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Welche Qualifikationen gemäß TRGS 519 müssen vorliegen, wenn Baumischabfälle durch Asbest verunreinigt werden können?

dargelegt. Asbesthaltige Materialien dürfen nur transportiert werden, wenn beim Auf- und Abladen sowie beim Transport keine Asbestfasern freigesetzt werden; in der GefStoffV und in der TRGS 519 sind hierfür keine Fachkunde vorgeschrieben.Muss diese gelegentliche Tätigkeit nach Abschnitt 6 Nr. 2.4 einer Behörde angezeigt werden?Auch eine gelegentliche Tätigkeit mit Asbest ist anzuzeigen: Siehe hierzu ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6020