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In welchem Umfang ist es in Laboren zulässig, Chemikalienreste und nicht mehr benötigte Proben über den Ausguss zu entsorgen?

Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Umweltrecht der Länder. Zu dem Umweltrecht können wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich btte an die zuständige Umweltbehörde.Die Regelungen zur Beseitigung von Abfällen finden sich in der TRGS 526 "Laboratorien" und in der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbei ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 3682