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In welchem Umfang ist es in Laboren zulässig, Chemikalienreste und nicht mehr benötigte Proben über den Ausguss zu entsorgen?

Abfälle ist in solchen Zeitabständen vorzunehmen, dass das Aufbewahren, der Transport und das Vernichten dieser Stoffe nicht zu einer Gefährdung führen können. Die Arbeitsplätze sind mindestens einmal jährlich auf gefährliche Abfälle hin zu prüfen und diese zur Vermeidung der Bildung von Altlasten zu entsorgen."In der DGUV Information 213-850 finden sich unter dem Punkt 4.16.2 ebenfalls die in der TRGS ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 3682