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Darf ein Gefahrstoffschrank (Typ 90), in dem brennbare Flüssigkeiten gelagert werden sollen, in einem Treppenhaus aufgestellt werden, das gleichzeitig ein Fluchtweg darstellt?

Nein, dies ist nicht möglich.In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Fl ...

Stand: 14.03.2025

Dialog: 44090