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Dürfen Stickstoff-Gasflaschen (z.B. 99,8 % N2-Anteil) unter Berücksichtigung der maximal möglichen Sauerstoffverdrängung ohne Gasflaschenschrank in einer Fertigungshalle gelagert werden?

Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Lagerung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert.Gase unter Druck, die mit H280 oder H281 gekennzeichnet sind (z. B. Stickstoff) dürfen außerhalb eines Gefahrstofflagers, also z. B. in einer Fertigungshalle, nur ...

Stand: 26.05.2025

Dialog: 44131