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Gibt es nach der Änderung der TRGS 510 in anderen/"niedrigeren" Normen noch konkrete Anforderungen, an den Mindestluftwechsel in Sicherheitsschränken für giftige und brennbare Gase?

auch nicht immer das Maß der notwendigen Ermittlungspflicht wiedergeben.Da der verantwortliche Arbeitgeber bisher schon verpflichtet ist, im Rahmen seiner Ermittlungspflicht nach Gefahrstoffverordnung die richtige Absaugleistung zum Schutz seiner Beschäftigen zu ermtteln, wird sich dies sicherlich nicht durch Wegfall der Daten ändern. Vielmehr ist die Aufforderung gestärkt worden, diese individuell zu bestimmen ...

Stand: 04.05.2021

Dialog: 43518