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Wie werden die restentleerten Gasflaschen (Propan, Butan) bei der Berechnung der zulässigen Lagermengen im Freien mitberücksichtigt?

Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ist bei entzünd ...

Stand: 04.01.2019

Dialog: 25674