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Welche Anforderungen gibt es hinsichtlich der Kennzeichnung eines Schrankes, in dem Säuren und Laugen in IBC-Behältern gelagert werden?

mit Gefahrstoffen" zu kennzeichnen. Säuren und Laugen können in Abhängigkeit der Konzentration als ätzend oder reizend gekennzeichnet sein. Auf Grund dieser Eigenschaft sind Ihre Säure- und Laugenschränke entweder mit dem passenden Piktogramm nach Anhang 1 der ASR A1.3:W023 „Warnung vor ätzenden Stoffen“ bzw.W001 „Allgemeines Warnzeichen“ mit konkretisierendem Zusatzzeichen (siehe Nummer 5.1 der ASR A1.3 ...

Stand: 20.09.2018

Dialog: 42443