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Handelt es sich bei der Vorhaltung von medizinischen Sauerstoffs an einem Bett eines beatmungspflichtigen Patienten um Lagern im Sinne der TRGS 510 oder befinden sich die Sauerstoff-Flaschen bei dieser Anwendung in Gebrauch als Notfallreserve?

in der genannten Anzahl und Größe notwendig ist, um den Fortgang der medizinischen Versorgung im zu erwartenden Notfall zu gewährleisten, dann handelt es sich um ein Bereithalten im Sinne der TRGS 745 und die Regelungen der TRGS 510 finden keine Anwendung.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind jedoch die Gefährdungen durch die Bereitstellung und Verwendung der Sauerstoffbehälter (oxidierende Eigenschaften ...

Stand: 21.03.2019

Dialog: 42642