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Welche Vorschrift gilt für Gefahrstoffe in Verkaufsräumen?

für Verkaufsräume maßgeblich.Dort steht:"Pro Brandbekämpfungsabschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit dürfen kleinere Mengen als in Tabelle 1 Spalte 3 angegeben unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 auch außerhalb von Lagern gelagert werden (Kleinmengen). Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von Lagern gelagert wird, darf 1.500 kg nicht überschreiten."Folglich ...

Stand: 07.09.2023

Dialog: 43758

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