Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Dürfen in einem Büroraum (kein Arbeitsplatz vorhanden), in einem Bürogebäude - 15 kg Aerosolpackungen gelagert werden?

mit offener Flamme dürfen in der Nähe der Aerosolpackungen nicht vorgeführt werden.Sollte die Nettomasse an Aerosolpackungen auf mehr als 20 kg ansteigen, gelten die erweiterten Anforderungen nach Nummer 11 der TRGS 510: „Lagerung von Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen". ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 21216