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Was muss bei der Bereitstellung von Flaschen mit flüssigem Grillanzünder mit dem Sicherheitshinweis "P405 - Unter Verschluss aufbewahren" im Verkaufsraum beachtet werden?

versuchen - mit potentiell tödlichem Ausgang.Besondere Maßnahmen bei der Abgabe in einem Geschäft resultieren aus dieser Einstufung alleine jedoch nicht. Als aspirationsgefährlich eingestufte Stoffe und Gemische werden von den besonderen Abgabebestimmungen der Chemikalienverbotsverordnung nicht erfasst, d.h. sie müssen in einem Geschäft nicht ein einem verschlossenen "Giftschrank" aufbewahrt ...

Stand: 09.03.2018

Dialog: 42207