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Wenn im Rahmen einer Baugenehmigung Brandschutzgutachten erstellt und automatische Brandlöschanlagen installiert wurden, kann dann mit dieser Begründung von der TRGS 510 abgewichen werden?

Bei der der Anwendung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht kein Bestandsschutz und der Arbeitgeber muss die aktuellen Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), auch bei Vorliegen einer Baugenehmigung, berücksichtigen.Bei Einhaltung der TRGS ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind. Von diesen Regeln kann allerdings ...

Stand: 21.04.2021

Dialog: 43513