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Verschiedene Fragen zu Schutzabständen zu Gebäuden, bei der Lagerung von entzündbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern im Freien.

Zu 1:Die zusätzlichen Maßnahmen des Abschnitt 12 der TRGS 510 sind erst ab einer Lagermenge entzündbarer Flüssigkeiten größer 200 kg (Gefahrenhinweise H224, H225) bzw. größer 1.000 kg (H226) zu treffen. Hierzu gehören auch die Brandschutzabstände bei der Lagerung im Freien. Somit sind für kleinere Lagermengen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben. Für Mengen unter 200 kg sind die allgemeinen Sc ...

Stand: 12.04.2021

Dialog: 43504

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