Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Lagerung von Chemikalien in einem Metallschrank

sind über einen Potenzialausgleich zu erden.Das Lagergut ist im Sicherheitsschrank geschlossen zu halten und erst vor der Entnahme -z.B. am Arbeitsplatz- zu öffnen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat ihr Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob in dem von ihnen geschilderten Fall ein Sicherheitsschrank –wie zuvor beschrieben- notwendig ist.Des Weiteren ist zu beurteilen, ob ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 25383