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Müssen Argon-Druckgasflaschen als Bestandteil von Gas-Löschanlagen im Labor in Sicherheitsschränken vorgehalten und außen am Laboreingang gekennzeichnet sein?

Zur Notwendigkeit der Lagerung im Sicherheitsschrank:Grundsätzlich sind Druckgasflaschen gemäß TRGS 526 aus Brandschutzgründen außerhalb der Laboratorien sicher aufzustellen. Bei der Aufstellung im Labor sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies stets jedoch bei erhöhtem Brandrisiko. (Ziffer 5.2.11.1 TRGS 526)Nach DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien ...

Stand: 01.03.2023

Dialog: 43641