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Ist ein Anlagenbetreiber verpflichtet, sein auf Basis der "alten" TRGS 510 genehmigtes Gefahrstofflager betreffend der Anforderungen in der aktuellen Fassung der TRGS 510 zu überprüfen und zusätzliche technische bzw. organisatorische Maßnahmen, zur Anpassung an den Stand der Technik, vorzunehmen?

erheblich erhöht (s. auch § 3 Abs. 1 ArbSchG).Die neuen Regeln und Erkenntnisse können Aussagen enthalten, wann die Bedingungen nach Satz 1 Nr. 1 vorliegen bzw. eine Frist nach Satz 1 Nr. 2 nennen."Auf die gestellte Frage lässt sich zusammenfassend festhalten, dass der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist, das Gefahrstofflager hinsichtlich der neuen Regelungen zu überprüfen und dann ...

Stand: 22.02.2021

Dialog: 43477

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