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Müssen die Gefahrstoffe in Verkaufsräumen (z. B. Baumärkte) auch in Auffangeinrichtungen gelagert werden?

gesondert, also unabhängig von der Gefährdungsbeurteilung, als arbeitsschutzrechtliche Maßnahme, nach Baurecht bzw. genehmigungsrechtlichen Bestimmungen gem. Bundesimmissionsschutzgesetz zu erfüllen und mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden (Untere Wasserbehörde bzw. Untere Immissionsschutzbehörde in NRW; Umweltbehörde bei den Landratsämtern in anderen Bundesländern; bzw. Gewerbeaufsichtsämtern ...

Stand: 26.07.2024

Dialog: 43986