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Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

von Faltetiketten bereitgestellt werden, wenn es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 für ein Kennzeichnungsetikett in den Sprachen des Mitgliedstaates zu erfüllen, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.• Die Vorderseite muss mindestens folgende Elemente enthalten:o den Produktidentifikator (Artikel 18 Absatz 2 für Stoffe, Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe a für Gemische). Es gilt ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792

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