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Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

Entsprechend § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV hat der Arbeitgeber grundsätzlich sicherzustellen, dass alle verwendeten Stoffe und Zubereitungen identifizierbar sind, gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278

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