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Müssen in einem Sicherheitsdatenblatt für ein flüssiges Produkt auch die Arbeitsplatzgrenzwerte der darin enthaltenen festen Stoffe angegeben werden?

Gemäß Ziffer 8 des Anhangs II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind im Abschnitt 8 eines Sicherheitsdatenblattes die geltenden Grenzwerte für eine berufsbedingte Exposition anzugeben. Kann eine Exposition auftreten, sind die Grenzwerte anzugeben. Neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach der TRGS 900 www.baua.de/trgs  für die inhalative Exposition gibt es für einige Stoffe auch ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 14276