Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 21 von 21 Treffern

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

in CLP Anhang I Teil 1 entspricht und er nachweisen kann, dass die Offenlegung der chemischen Identität dieses Stoffes auf dem Kennzeichnungsetikett oder dem Sicherheitsdatenblatt seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere sein geistiges Eigentum, gefährden würde.“Die für die Beantragung von alternativen chemischen Namen fälligen Gebühren sind in Anhang I in Verbindung mit Artikel 3 ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247

Ergebnisseiten:
«12