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Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

zur Kennzeichnung und Verpackung" der ECHA finden sich hierzu unter Unterabschnitt 5.3 umfangreiche Informationen zu Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften. Insbesondere möchten wir den Unterabschnitt 5.3.1.1 "Falt- und Anhängeetiketten" hervorheben. Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"Inhalt, Qualität und Gestaltung eines FaltetikettsInhaltEin Faltetikett besteht im Allgemeinen aus drei ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792