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Gibt es Vorgaben für die Mindestgröße von Gefahrstoffpiktogrammen für die interne Kennzeichnung von ortsbeweglichen Gebinden? Kann von den Vorgaben der CLP Verordnung für die Mindestgröße abgewichen werden?

Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 42653

Muss für einen Gefahrstoff, der im Baumarkt gekauft wurde, ein Sicherheitsdatenblatt vorliegen?

(Fachhandel, Baumarkt, ...) ein Sicherheitsdatenblatt für die betriebliche Umsetzung der Arbeitsschutzverpflichtungen vorliegen. Hierauf hat der Käufer nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) Artikel 31 Nr 8 auch entsprechenden kostenlosen Anspruch. ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 19192