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Wann dürfen für Gefahrenhinweise Gruppenmerkblätter statt Betriebsanweisungen verwendet werden?

nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften als Betriebsanweisung dienen, wenn z. B. in einem Betrieb nur verpackte Stoffe transportiert werden und diese nur im Falle eines Unfalls austreten können. Formell müssen die Betriebsanweisungen mindestens die in § 14 GefStoffV genannten Punkte enthalten.Auf die Informationen unter www.gefahrstoffe-im-griff.de/ weisen wir hin.  ...

Stand: 01.03.2016

Dialog: 3367