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Muss die Sifa die Betriebsanweisungen prüfen, z.B. jährlich?

der Arbeitssicherheit, des Unfallschutzes und des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen (§ 6 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG). Sie untersteht dem Leiter des Betriebes (also dem Arbeitgeber i.S. des Arbeitsschutzgesetzes) und ist bezüglich der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei (§ 8 Abs. 1 ASiG). Damit zielt der Gesetzgeber explizit auf eine Trennung der beiden Kompetenzen ab.Eine Übertragung ...

Stand: 02.11.2023

Dialog: 26600