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Sind die fachliche Kompetenz eines Mitarbeiters und der Nachweis der Sachkunde zwingende Voraussetzungen für seinen Einsatz als Fachkraft bei der Schadstoffkleinmengensammlung?

für die Fachkunde finden sich in Anhang 2.(4) Zusätzlich müssen Fachkenntnisse zum Erkennen der Gefährdungen und der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen vorliegen.Die Fachkenntnisse können durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang entsprechend Anhang 1.1 nachgewiesen werden. Der Lehrgang ersetzt nicht nach dem Gefahrgutrecht vorgeschriebene Schulungen z. B ...

Stand: 06.01.2025

Dialog: 13855