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Ist es verboten, eine Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV - zu erstellen, wenn in der Gefährdungsbeurteilung die Einstufung "kein Gefahrstoff" herausgekommen ist?

Ein Verbot gibt es nicht. Ihre Vorgehensweise ist richtig. Die Einheitlichkeit der Betriebsanweisungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Unterweisung. Da Verhaltensweisen darin genau beschrieben werden und diese am Arbeitsplatz aushängen, ist eine wiederholende und vertiefte Wissenssicherung möglich. Folglich kann das richtige Verhalten im Umgang mit den Stoffen und Gemischen sicherges ...

Stand: 15.08.2024

Dialog: 44000