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Müssen nach der TRGS 520 benannte Personen auch im Brandschutz geschult sein?

Über Grundkenntnisse im Brandschutz, z. B. wie ein Feuerlöscher zur Brandbekämpfung zu bedienen ist, sollten alle Beschäftigten verfügen und entsprechend unterwiesen sein.Der § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennen muss, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Diese Forderung ist auch auf Sammelstellen für gefährliche Abfälle ...

Stand: 27.01.2021

Dialog: 2673