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Muss eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe auch für die allgemeine Benutzung von Desinfektionsmitteln erstellt werden?

ist gegen null.Zu Beginn ist anhand des Sicherheitsdatenblattes zu ermiteln, ob das Desinfektionsmittel aufgrund seiner Rezeptur als Gefahrstoff eingestuft wurde. Wenn ja, steigt man in die weitere Prüfung im Rahmen der GBU ein, da eine Gefahr dort beschrieben wird. Möglicherweise, das die Zubereitung nicht in die Augen gelangen darf.Im Rahmen der langjährigen Unfalluntersuchungspraxis wurden mehrere ...

Stand: 10.12.2020

Dialog: 43321