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Müssen in einer Betriebsanweisung zum Gefahrstoff beide Verbotsschilder "P002 Rauchen verboten" und "P003 Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" verwendet werden, oder reicht P003 als alleiniges Verbotsschild?

und Information der Beschäftigten". Unter Punkt 3.1 Absatz 10 ist folgendes nachzulesen:"Die äußere Form der Betriebsanweisung ist nicht festgelegt. Allerdings fördert die einheitliche Gestaltung von Betriebsanweisungen innerhalb einer Betriebsstätte den Wiedererkennungseffekt für die Beschäftigten. Durch eine logische und übersichtliche Darstellung kann die Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden. Die Verwendung ...

Stand: 29.01.2020

Dialog: 43006